Rechtsprechung
VG Augsburg, 28.02.2008 - Au 7 E 08.229 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,76093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Gemeindliche Einrichtung (Anschlagtafeln); ödp; Kommunalwahl 2008
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 17.10.2018 - 8 B 2171/18
Verteilung von Plakatflächen für Wahlwerbung
Die von der Antragsgegnerin zur Verfügung gestellten Wahlwerbeflächen sind öffentliche Einrichtungen in diesem Sinne (siehe auch VG Augsburg, Beschluss vom 28.02.2008 - Au 7 E 08.229 -, juris Rdnr. 21). - VG Augsburg, 29.01.2010 - Au 7 K 08.980
Nutzung gemeindlicher Einrichtungen; Auslegung von Verwaltungsakten
Die Anschlagtafeln der Gemeinde sind öffentliche Einrichtungen im Sinne des Art. 21 Abs. 1 GO (so auch VG Augsburg vom 28.2.2008 - Au 7 E 08.229; VG Augsburg vom 28.10.2008 - Au 3 K 08.982).Öffentliche Einrichtungen sind alle Einrichtungen, die im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises der Gemeinde ausdrücklich oder konkludent durch einen gemeindlichen Widmungsakt zum externen Gebrauch der Öffentlichkeit (Allgemeinheit) zur Verfügung gestellt werden und im öffentlichen Interesse unterhalten werden (… Widtmann/Grasser/Glaser , Bayerische Gemeindeordnung, Kommentar, Stand: Februar 2009, Art. 21 GO Rn. 4; VG Augsburg vom 28.2.2008 - a.a.O.).